Folgende Kriterien muss Ihr Betrieb erfüllen:
Sofern die Zugehörigkeit zu einem Konzern/Unternehmen besteht bzw. der Betrieb über Partner-/Tochterunternehmen verfügt, müssen Jahresumsatz, -bilanzsumme und die Anzahl der Beschäftigten (anteilig) hinzugezählt werden.
Die Beratungsschritte im Einzelnen:
1. Erstberatung
Wenden Sie sich an eine regionale Beratungsstelle gemäß der Landkarte und vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Erstberatungsgespräch. Gemeinsam ermitteln wir mit Ihnen Ihren Beratungsbedarf in den vier betrieblichen Handlungsfeldern. Sind alle Förderkriterien erfüllt, erhalten Sie Ihren Beratungsscheck.
2. Prozessberatung
Nach Erhalt des Beratungsschecks können Sie eine Beratungsleistung durch unsere ProzessberaterInnen in Anspruch nehmen. Je nach individuellem Handlungsbedarf stehen Ihnen im Rahmen des Programms autorisierte ExpertInnen zur Verfügung.
3. Ergebnisgespräch
Sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung führen Sie mit Ihrer zuständigen Erstberatungsstelle ein abschließendes Gespräch, um den nachhaltigen Erfolg der initiierten Maßnahmen und Lösungsstrategien in Ihrem Unternehmen langfristig zu sichern.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigen. Je nach Unternehmensgröße werden die Kosten der Beratung bis zu 50 oder 80 Prozent bezuschusst.

Ihre Ansprechpartnerinnen:
Hannover und Braunschweig
Irene Stroot
Tel: 0511 16990-921
per E-Mail kontaktieren
Ostfriesland
Carmen Beyer
Tel: 0511 169909-18
per E-Mail kontaktieren