Maßnahmen gegen berufsbezogene Belastungen
im Krankenhaus gem. § 20 NKHG!
Erkennen – Planen – Erfolgreich umsetzen
Seit dem 01.01.2019 müssen die Krankenhäuser gem. § 20 Niedersächsisches Krankenhausgesetz (NKHG), zur Unterstützung des in der Patientenversorgung tätigen Personals, einen Plan zur Bewältigung der berufsbezogenen Belastungen erstellen, Maßnahmen dagegen entwickeln und sie unverzüglich umsetzen. Damit soll vor allem die Patientensicherheit erhöht, die Zusammenarbeit gestärkt und die Entwicklung einer Fehlerkultur befördert werden.
Das Niedersächsischen Sozialministerium (MS), als oberste zuständige Aufsichtsbehörde, plant bis zum Ende des 2. Quartals 2019 eine erste Abfrage zum Status der Umsetzung.
Darüber hinaus stehen die Krankenhäuser hinsichtlich der Probleme im Bereich der Pflege vor großen Herausforderungen und müssen auch insoweit zukunftsfähige Lösungen erarbeiten.
Im Auftrag der Bundesregierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) bietet die Demografieagentur für die Wirtschaft GmbH bundesweit Unternehmen und sonstigen Organisationen Beratungsleistungen an, die diese dabei unterstützen, qualifizierte Fachkräfte zu binden bzw. neu zu gewinnen, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten bzw. zu verbessern und sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.
Als einziges Beratungsunternehmen Deutschlands wendet die Demografieagentur dabei Instrumente und Prozesse an, die gemeinsam mit den Sozialpartnern, den Spitzenverbänden und der Politik entwickelt wurden, um Entwicklungsbedarfe in den Handlungsfeldern Führung, Personalentwicklung, Gesundheit, Chancengleichheit & Diversity sowie Wissen & Kompetenz aufzuzeigen, Lösungen zu erarbeiten und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Diese Beratungsleistungen sind erprobt und gut geeignet, Krankenhäuser bei der Erstellung und Umsetzung des in § 20 NKHG geforderten Maßnahmenplans erfolgreich zu unterstützen.
Eine Zusammenarbeit mit der Demografieagentur bedeutet für Sie:
- Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen i. S. d. § 20 NKHG und weiterer Vorhaben zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- Sicherstellung eines leistbaren, prozessbezogenen Aufwands
- Unterstützung durch qualifizierte Prozessbegleitung, mit branchenbezogenen Erfahrungen
und Kompetenzen, - Keine Ausschreibung erforderlich für Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft – durch Alleinstellungsmerkmal der Demografieagentur ist kein Vergabeverfahren
- Leistungen können auf der Basis einer subventionierten Preisgestaltung angeboten werden
Das Beratungsangebot mündet in eine von allen Beteiligten getragene und unterstütze Auszeichnung, die im Rahmen einer Festveranstaltung durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales verliehen wird.
Die Demografieagentur für Wirtschaft GmbH veranstaltet für Führungskräfte niedersächsischer Krankenhäuser einen Business Dialog, zu dem wir Sie herzlichen einladen.
Veranstaltungszeit und -ort:
Montag, 02.09.2019, 14.30 bis 17.30 Uhr
Demografieagentur für Wirtschaft GmbH
Günther-Wagner-Allee 23, EG, Raum Niedersachsen, 30177 Hannover
Programm
Maßnahmen gegen berufsbezogene Belastungen
im Krankenhaus gem. § 20 NKHG!
Erkennen – Planen – Erfolgreich umsetzen
Montag, 02.09.2019, 14.30 bis 17.30 Uhr
14:30 Uhr
Begrüßung und Vorstellung der Demografieagentur
Lutz Stratmann, Minister a. D. und Geschäftsführer
14:45 Uhr
Berufsbezogene Belastungen: § 20 NKHG –
Intention und Umsetzung aus Sicht der Landesregierung
Ministerialdirigentin Claudia Schröder, Leiterin der Abt. Gesundheit & Prävention,
Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
15:30 Uhr
Das Audit „Zukunftsfähige Unternehmenskultur“:
Maßnahmen erkennen, planen und erfolgreich umsetzen
Lutz Stratmann, Minister a. D. und Geschäftsführer
16:15 Uhr
Arbeitswelt 4.0 – Agiles Lernen und Wissenstransfer
als Erfolgsfaktor im Krankenhaus?
Irene Stroot; Prozessbegleiterin und Projektmanagerin
ab 17:00 Uhr
Get together & Imbiss